Inhalte zum Bürgerlichen Recht, Allgemeiner Teil. Hierzu gehören nicht nur die die Rechtsgeschäftslehre, die Geschäftsfähigkeit und das Minderjährigenrecht sowie die Anfechtungs- und Stellvertretungsregeln, sondern auch Grundlagen des Schadensersatzrechts i.S.d. §§ 280 ff. BGB, die Prüfung von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen, Grundzüge des Werk- und Mietvertragsrechts, die Kenntnis von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen und die Grundlagen von mobilarem und immobiliaren Sachenrecht.